Teilnahmebedingungen
Tattoo-Aktion „Ein Tattoo. Ein Leben lang gratis tanzen.“
Veranstalter: danekdance – die ADTV-Tanzschule, Calw
Aktionszeitraum: 12.10.2026 bis 31.01.2027
§ 1 Gegenstand der Aktion
Im Rahmen unserer Tattoo-Aktion erhalten Personen, die sich das offizielle Tanzschul-Männchen von danekdance dauerhaft tätowieren lassen und sämtliche nachfolgenden Teilnahmebedingungen erfüllen, die Möglichkeit, dauerhaft ohne monatlichen Tanzbeitrag an den regulären Tanzabo-Kursen unserer Tanzschule teilzunehmen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die Aktion ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Personen begrenzt.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
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Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Tätowierung mindestens 18 Jahre alt sind.
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Die Teilnahme ist unabhängig davon möglich, ob bereits eine Mitgliedschaft oder ein Tanzabo bei danekdance besteht.
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Der Anspruch gilt ausschließlich für die Person, die das Tattoo trägt. Eine Übertragung auf andere Personen, insbesondere Lebenspartner, Ehepartner, Familienangehörige oder Tanzpartner, ist ausgeschlossen.
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Eine Barauszahlung oder anderweitige finanzielle Abgeltung des Vorteils ist ausgeschlossen.
§ 3 Anforderungen an das Tattoo
Damit das Tattoo für die Aktion anerkannt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Motiv: Tätowiert werden muss das offizielle danekdance-Tanzschul-Männchen. Das Motiv muss alleinstehend sein und in seiner charakteristischen Form eindeutig erkennbar sein. Eine Einbettung in bestehende Tattoos ist nicht gestattet.
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Gestaltung: Das Tattoo darf farbig oder einfarbig ausgeführt werden. Sowohl vollständig ausgefüllte Darstellungen als auch reine Konturen sind zulässig.
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Mindestgröße: Das Motiv muss an seiner größten Ausdehnung mindestens 5 cm messen.
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Dauerhaftigkeit: Es muss sich um eine dauerhafte Tätowierung handeln. Temporäre Tattoos, Klebetattoos, Henna oder vergleichbare nicht dauerhafte Darstellungen werden nicht anerkannt.
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Körperstelle: Das Tattoo muss an einer Körperstelle angebracht sein, an der es bei üblicher Sommerbekleidung sichtbar ist. Maßgeblich ist die Sichtbarkeit bei kurzer Hose und freiem Oberkörper beziehungsweise bei Frauen in Bikini-Bekleidung. Das Tattoo muss auch bei getragenen Socken erkennbar bleiben.
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Motivtreue: Künstlerische Anpassungen sind nicht zulässig.
Das maßgebliche Originalmotiv wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
§ 4 Aktionszeitraum und Nachweis
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Die Tätowierung muss im Zeitraum vom 12.10.2026 bis einschließlich 31.01.2027 durchgeführt werden.
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Zur Anerkennung sind folgende Nachweise erforderlich:
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Eine Rechnung des ausführenden Tattoostudios mit nachvollziehbarem Tätowierungsdatum.
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Die persönliche Vorführung des vollständig verheilten Tattoos bei danekdance.
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Die persönliche Vorführung darf nach Ablauf des Aktionszeitraums erfolgen, sofern anhand der Rechnung nachgewiesen wird, dass die Tätowierung fristgerecht durchgeführt wurde.
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Die Tanzschule prüft anhand der veröffentlichten Teilnahmebedingungen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Die Anerkennung wird der teilnehmenden Person in Textform bestätigt.
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Der Anspruch auf kostenlose Kursteilnahme beginnt mit der Bestätigung der erfolgreichen Prüfung. Eine rückwirkende Erstattung bereits gezahlter Tanzbeiträge erfolgt nicht.
§ 5 Umfang der kostenlosen Tanzteilnahme
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Nach erfolgreicher Anerkennung entfällt für die teilnehmende Person der reguläre monatliche Tanzbeitrag für die Teilnahme an den im Tanzabo enthaltenen Kursangeboten von danekdance.
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Der Vorteil umfasst auch künftig neu eingeführte Kurse, sofern diese Bestandteil des regulären Tanzabo-Angebots sind.
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Nicht enthalten sind insbesondere:
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Privatunterricht und Einzelstunden außerhalb des Tanzabos
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Separat buchbare Workshops und Sonderkurse
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Tanzpartys, Bälle und sonstige Veranstaltungen
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Angebote externer Veranstalter oder Trainer, soweit diese nicht Bestandteil des regulären Tanzabos sind
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Getränke, Verpflegung und sonstige Zusatzleistungen
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Der Vorteil begründet keinen Anspruch auf die Durchführung bestimmter Kurse, bestimmter Kurszeiten oder bestimmter Tanzrichtungen. Änderungen des regulären Kursangebots bleiben möglich.
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Die Teilnahme an einzelnen Kursen setzt voraus, dass die jeweiligen sachlich gerechtfertigten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und freie Kapazitäten bestehen.
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Soweit ein Kursangebot die Anmeldung mit einem Tanzpartner voraussetzt, umfasst der Vorteil nicht dessen Tanzbeitrag.
§ 6 Dauer des Anspruchs und Namensänderung
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Der anerkannte Vorteil wird zeitlich unbefristet gewährt, solange der Veranstalter den Tanzschulbetrieb fortführt und ein entsprechendes Tanzabo-Angebot besteht.
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Eine Änderung des Namens, des Markenauftritts oder des Logos der Tanzschule führt für sich genommen nicht zum Verlust des bereits anerkannten Anspruchs.
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Bei dauerhafter und vollständiger Einstellung des Tanzschulbetriebs durch den Veranstalter endet der Anspruch mit der Betriebseinstellung.
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Die Aktion begründet keinen Anspruch auf die dauerhafte Aufrechterhaltung des Tanzschulbetriebs oder bestimmter Tanzangebote.
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Eine Auszahlung des wirtschaftlichen Werts zukünftiger, aufgrund einer endgültigen Betriebseinstellung nicht mehr angebotener Tanzleistungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Bestehende Tanzabos
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Personen mit einem bereits bestehenden Tanzabo können ebenfalls teilnehmen.
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Nach erfolgreicher Anerkennung wird die Beitragsbefreiung für die berechtigte Person ab dem folgenden regulären Abrechnungszeitraum berücksichtigt.
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Bereits entstandene Beitragsforderungen und sonstige offene Forderungen aus der Zeit vor Beginn der Beitragsbefreiung bleiben bestehen.
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Im Übrigen gelten die allgemeinen Teilnahme- und Verhaltensregeln der Tanzschule weiter, soweit diese den ausdrücklich zugesagten Vorteil nicht einschränken.
§ 8 Hausordnung und Ausschluss aus wichtigem Grund
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Die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, die geltende Hausordnung und die berechtigten Verhaltensregeln der Tanzschule einzuhalten.
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Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, insbesondere bei Gewalt, Bedrohungen, erheblichen Belästigungen oder wiederholten erheblichen Störungen des Tanzschulbetriebs, kann die Tanzschule die Teilnahme nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aus wichtigem Grund beenden.
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Soweit eine Abmahnung nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist, erfolgt diese vor einer Beendigung.
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Ein berechtigtes dauerhaftes Hausverbot aus wichtigem Grund kann zur Beendigung der weiteren Nutzung des Aktionsvorteils führen.
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Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Personen bleiben unberührt.
§ 9 Eigenverantwortung und Tätowierung
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Die Entscheidung für eine Tätowierung erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
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danekdance ist weder Anbieter noch Vermittler der Tätowierungsleistung. Der Vertrag über die Tätowierung wird ausschließlich zwischen der teilnehmenden Person und dem jeweiligen Tattoostudio geschlossen.
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Die Kosten der Tätowierung sowie etwaiger Nacharbeiten oder Korrekturen trägt die teilnehmende Person.
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Eine Kostenerstattung durch danekdance erfolgt nicht.
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Die teilnehmenden Personen sind selbst dafür verantwortlich, sich vor der Tätowierung über mögliche gesundheitliche Risiken und die fachgerechte Durchführung zu informieren.
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Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz und Bildveröffentlichungen
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Zur Prüfung und Durchführung der Aktion verarbeitet danekdance die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Kontaktdaten, Tätowierungsnachweis und Informationen zur Anerkennung des Aktionsvorteils.
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Eine Veröffentlichung von Fotos des Tattoos oder der teilnehmenden Person zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.
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Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion.
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Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus den ergänzenden Datenschutzhinweisen zur Aktion sowie der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
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Für die Teilnahme gelten die zum Zeitpunkt der Tätowierung veröffentlichten Aktionsbedingungen.
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Eine nachträgliche Änderung bereits erworbener Ansprüche zum Nachteil der teilnehmenden Person ist nur zulässig, soweit hierfür eine gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage besteht.
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Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
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Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.
danekdance – die ADTV-Tanzschule
Lederstraße 43–45
75365 Calw
Stand: Oktober 2026